Das Dorfhaus

Wer hätte gedacht, dass es sich bei dem schönen Heienbacher Dorfhaus um eine alte Schulbaracke handelt? Das sehr lebendige Dorfleben und die umtriebigen Einwohner sehnten sich von Beginn an nach einem gemeinsamen Treffpunkt, und dieses Ansinnen wurde auch bei der Gemeindeverwaltung schnell registriert.

So ergab es sich, dass eine in Hunsheim stehende Holzbaracke, die seinerzeit als Schule ausgedient hatte, auf Anfrage des „Oberhauptes“ Martin Jacobs den Heienbacher kostenlos überlassen wurde. Mit vereinten Kräften wurde das 7,70 x 11,25 Meter große „Objekt“ kurzerhand abgebaut, am neuen Standort wieder aufgebaut und liebevoll hergerichtet. Nach und nach machten die fleißigen Hände des Dorfes die nackte Holzkonstruktion zu einem schmuckvollen Feier- und Versammlungsort. Das gemeindeeigene Standortgelände wurde der Dorfgemeinschaft zur pachtfreien Verfügung gestellt.

Wie sehr sich die Heienbacher mit Ihrer Dorfgemeinschaft und Ihrem Dorfhaus identifizieren, kann man bereits heute daran sehen, wie intensiv man sich bereits mit dem 50 jährigen Vereinsjubiläum beschäftigt und eine Vision mit Leitzielen und ersten Schritten hierzu definiert hat. Der erste Schritt ist die Erweiterung unseres Dorfgemeinschaftshauses, welches mit einem einheitlichen Blick auf einen Innenhof abschließt.

Über was wir bereits heute verfügen sind klare Ziele und Visionen wie wir bei unserem 50 jährigen Vereinsjubiläum unsere Dorfgemeinschaft präsentieren wollen. Des Weiteren verfügen wir über ein gehöriges ehrenamtliches Engagement, die Anwohner und Mitglieder der Dorfgemeinschaft Heienbach stehen bereit.

Über viele Jahre freuen wir uns Dankeschön sagen zu dürfen an unsere Freunde, Partner in der Region und Gönner ohne diese das alles gar nicht möglich wäre.

Aber um diesen ersten Schritt „Erweiterung unseres Dorfgemeinschaftshauses„ wirtschaftlich realisieren zu können, benötigen wir weitere Unterstützung.

Gerne bitten wir Sie um eine gezielte Unterstützung. Die Dorfgemeinschaft Heienbach e.V. ist als gemeinnütziger Verein berechtigt, Spendenquittungen über Geld- oder Sachspenden auszustellen.